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Grundsteuer 2022 - Neuigkeiten

Grundsteuererklärung 2022 - Wohnfläche

Grundsteuererklärung Wohnfläche

Wie ermittle ich eigentlich die Wohnfläche für Zwecke der Grundsteuer?

Diese Frage müssen sich zur Zeit viele Eigentümer von Wohnungen und Häusern stellen. Denn in den meisten Bundesländern ist die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche eine notwendige Angabe in der Grundsteuererklärung.

Wohnflächen sind Flächen, die Wohnzwecken dienen. Als Nutzflächen werden Flächen bezeichnet, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Dazu zählen zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsräume, Büros. Ein häusliches Arbeitszimmer (Homeoffice) gilt als Wohnfläche.

Die Wohnfläche ergibt sich aus der Wohnflächenberechnung. Liegt eine Wohnflächenberechnung nicht vor, ist die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) zu ermitteln. Für die Nutzfläche kommt DIN 277 zur Anwendung.

Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Räume und Flächen Eigentümer oder Mieter bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die zu einer Wohnung gehören. Im nachfolgenden Dokument geben wir Ihnen einen Überblick, welche Flächen einzubeziehen sind.

Mit uns können Sie die Grundsteuererklärung bereits jetzt erstellen!

Grundsteuererklärung Grundbuchauszug

Mai 2022 - Wir bieten nun als weiteren Service die Anforderung Ihres aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt an!

Die Finanzverwaltung öffnet das Online-Portal zur Abgabe der Grundsteuererklärung voraussichtlich ab 1. Juli 2022. Bis 31. Oktober 2022 muss dann jeder Eigentümer von Grundbesitz oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in diesem Jahr eine zusätzliche Steuererklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch einreichen. Hierzu sind verschiedene Angaben und Unterlagen notwendig.

Da eventuell nicht alle Informationen verfügbar sind, stellen wir Ihnen nun ebenfalls einen Service zur Anforderung des Grundbuchauszugs zur Verfügung.

Eine Möglichkeit, die notwendigen Informationen an uns zu übermitteln, ist die schnelle und einfache Erfassung der Daten in unserem Web-Portal. Nach kostenfreier Registrierung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang. Es werden die wesentlichen Daten, die für die Feststellungserklärung relevant sind, abgefragt. Sie können die Daten auch zwischenspeichern und später vervollständigen. Wir erstellen die Steuererklärung als Steuerberater, überprüfen die Angaben und übermitteln Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes fristgerecht an das Finanzamt.

Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post (oder per E-Mail) schnell und einfach zusenden. Wir übernehmen alles Weitere. Grundsteuer einfach!

 

Thüringen versendet individuelle Aufforderungsschreiben in Sachen Grundsteuer.

Grundsteuer Finanzamt Thüringen

21. April 2022 - In Thüringen wurden Grundstückseigentümer auf die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung individuell hingewiesen. Entsprechende Schreiben wurden bereits in dieser Woche seitens der Finanzämter versandt. Ab Juli soll es dann möglich sein, die Erklärung selbst über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu erstellen.

Die Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung ist für alle Eigentümer von Grundbesitz im Jahr 2022 Pflicht. Die Finanzämter fordern dazu auf, bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Bei verspäteter Abgabe drohen Bußgelder.

Wir stellen bereits jetzt ein online Portal zur Verfügung, in dem alle notwendigen Daten schnell und einfach vom Grundstückseigentümer erfasst werden können. Es sind lediglich die persönlichen Daten sowie Angaben zum Grundstück und die Quadratmeterzahl des Hauses in einem einfachen Formular einzugeben. Falls Sie nicht alle Informationen direkt zur Hand haben, können Sie die Daten speichern und später vervollständigen.

Wir kümmern uns um die Beschaffung von weiteren Informationen, die Sie eventuell nicht parat haben (bspw. Bodenrichtwerte) und sind als Steuerberater verantwortlich für die fristgerechte Abgabe. Das Thema Grundsteuererklärung ist damit bereits jetzt erledigt.

 

Finanzverwaltung fordert zur Abgabe der Feststellungserklärungen auf!

 

30. März 2022 - Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.

Zur Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes aus dem Jahr 2019 ist für die wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes (Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ) auf den Stichtag 1. Januar 2022 eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte durchzuzuführen. Die neu festgestellten Grundsteuerwerte werden ab dem Jahr 2025 bei der Berechnung der Grundsteuer erstmals zugrunde gelegt.

Steuerpflichtige müssen Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt abgeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden. Eine solche Aufforderung begründet die Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Diese Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung kann vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

durch öffentliche Bekanntmachung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts aufgefordert. Bis zum 31. Oktober 2022 sind Eigentümer nun verpflichtet, die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab 1. Juli 2022 u. a. im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal ist ein Benutzerkonto erforderlich.

Die Länder mit einer vom Bundesmodell abweichenden Ermittlung der Grundsteuerwerte fordern eigenständig durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Erklärungen auf: