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Was ändert sich ab wann bei der Grundsteuer?

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 (sog. Hauptfeststellungszeitpunkt) werden die Grundsteuerwerte neu ermittelt. Der Wert, den das Grundstück zu diesem Zeitpunkt hat, fließt in die Berechnung der Grundsteuer ein. Sobald das Finanzamt den Grundsteuerwert ermittelt hat, versendet es einen sog. Feststellungsbescheid. Dieser Bescheid informiert Grundbesitzer über den Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Steuermessbetrag.

Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes sind vom Steuerpflichtigen Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Die Finanzbehörden haben hierfür den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 vorgesehen. Über unser Portal können Sie in Kürze alle Werte erfassen und uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragen. Sie müssen dann nichts weiter tun. Wir übernehmen Ihre Erklärung.

Der nächste maßgebliche Termin ist dann der 1. Januar 2025. Die Gemeinden werden zu diesem Zeitpunkt die neuen Grundsteuerbescheide erlassen. Die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 neu ermittelten Werte fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein.

Zum Stichtag 1. Januar 2029 soll erneut eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte stattfinden. Diese Feststellung soll dann alle sieben Jahre erneut durchgeführt werden, d.h. 2022, 2029, 2036 usw.


Weitere Informationen zur neunen Grundsteuer stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage zur Verfügung.

Grundsteuererklärung