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Warum einen Steuerberater für die Grundsteuer beauftragen?

Welche Vorteile hat die Beratung für mich?

Verschiedene Portale bieten eine Übermittlung der Daten an die Finanzämter an, nicht jedoch die Erstellung der Erklärung selbst. Diese müssten Sie eigenständig erstellen. Für fehlerhafte und verspätete Abgabe der Steuererklärungen und Unrichtigkeiten sind Sie dann selbst verantwortlich.

Als Steuerberater sind wir der Berufsordnung verpflichtet, entsprechend qualifiziert und bieten einen umfassenden Service!


Nach § 3 StBerG sind wir zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Wir werden von Ihnen beauftragt, die Steuererklärung zu erstellen und bei den Finanzbehörden einzureichen. Sie legen damit Ihre Steuerangelegenheiten in kompetente Hände. Sie müssen sich nicht um die pünktliche Abgabe kümmern. Wir verantworten zudem die Richtigkeit Ihrer Erklärung.

Der festgestellte Grundbesitzwert wird voraussichtlich für mindestens sieben Jahre die Basis für die Grundsteuer sein, die Sie zahlen müssen. Vertrauen Sie daher diese Erklärung Ihrem Steuerberater an!

Der Grundsteuerwert gilt für viele Jahre!

Der Grundsteuerwert wird für die Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer maßgeblich sein. Es ist daher für die Höhe der künftigen Zahlungen wichtig, den Wert korrekt festsetzen zu lassen. Wenn der Grundsteuerwert fehlerhaft ist, kann dieser nur nach Erhalt des Feststellungsbescheides angefochten werden. Es wird nicht möglich sein, gegen die jährlichen Grundsteuerbescheide der Gemeinden vorzugehen und den Grundsteuerwert in diesem Zusammenhang erneut überprüfen zu lassen.

Sie sollten daher sicherstellen, dass Ihre Grundsteuererklärung richtig ist. Lassen Sie sich von Steuerberatern unterstützen!

Es ist des Weiteren vorgesehen, dass Grundsteuererklärungen elektronisch abzugeben sind. Hierfür benötigen Sie grundsätzlich eine Registrierung im sog. Elster-Portal der Finanzverwaltung. Eine solche Registrierung ist nicht erforderlich, wenn Sie uns beauftragen.